Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines und Geltungsbereich
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle, auch zukünftige, Angebote und Verträge zwischen dem Kunden (Mieter) und der Team Bernstein GmbH (Team Bernstein).
- Team Bernstein bietet die Location „Bergius33“ einschließlich der vorhandenen Außenflächen (Fußballfelder, Beachvolleyballanlage, Meeting Container und Sanitäranlagen) auf dem Gelände der Bergiusstraße 33, 12057 Berlin zur Durchführung von Veranstaltungen zur Miete an. Hiervon ausdrücklich ausgenommen ist die Baracke. Der Kunde kann nach seiner Wahl die Mietfläche ganz oder teilweise, mit oder ohne Ausstattungsmaterialien, weiteren Waren- und Dienstleistungen bzw. Beschaffung und Vermittlung solcher Leistungen mieten.
- Durch Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Bedingungen ausdrücklich an. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt: Entgegenstehende Geschäftsbedingungen sowie Auftragsbestätigungen der Gegenseite werden nur anerkannt, wenn ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wird. Allen anderen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
II. Angebot und Vertragsschluss
- Sämtliche Verträge mit dem Kunden werden erst wirksam, wenn der Kunde das von Team Bernstein übersandte Angebot unterschrieben zurückgeschickt hat.
- Art und Umfang der von Team Bernstein zu erbringenden Leistungen richten sich ausschließlich nach dem unterbreiteten Angebot, welches auf der Anfrage des Kunden beruht.
- Nimmt der Kunde Änderungen in dem Angebot bezüglich der ursprünglich von Team Bernstein angebotenen Leistungsinhalten und Konditionen vor, kommt der Vertrag nur zustande, wenn Team Bernstein das geänderte Angebot schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bestätigt.
III. Vertragsgegenstand und Leistungen von Team Bernstein
- Team Bernstein ist verpflichtet, dem Kunden die Nutzung der gebuchten Räumlichkeiten und Ausstattungen innerhalb des vereinbarten Zeitraums, in dem vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten Preis nach Maßgabe dieser AGB zur eigenverantwortlichen, vertragsgemäßen Nutzung zu überlassen.
- Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift unter das Angebot, dass er eine nicht-öffentliche Veranstaltungen durchführt.
- Gegenstand des Vertrages ist ausdrücklich nicht die Durchführung einer Veranstaltung durch Team Bernstein, sondern nur die entgeltliche Überlassung der Location „Bergius33“ sowie und soweit vertraglich vereinbart, die Bereitstellung etwaiger Ausstattungsmaterialien, Einrichtungen, und/oder Anlagen, insbes. Eventmodule, Medien- und Unterhaltungstechnik, Internetzugang (im Folgenden einheitlich „Ausstattungen“) bzw. die Erbringung weiterer gesondert vereinbarter Dienstleitungen (Essen und/oder Getränke), Service und/oder Arbeitspersonalleistungen, DJ/Unterhalterleistungen).
- Ist Team Bernstein vertraglich verpflichtet weitere Dienstleistungen gemäß Abs. 3 zu erbringen, ist Team Bernstein berechtig diese Leistungen einschließlich damit verbundener Warenlieferungen von Dritten erbringen zu lassen.
- Team Bernstein schuldet keine Beaufsichtigung, Betreuung, Anleitung der Teilnehmer der Veranstaltung des Kunden.
- Team Bernstein ist berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern, soweit solche Änderungen nach Vertragsschluss zur Durchführung des Vertrages notwendig werden und dem Kunden zumutbar sind. Team Bernstein wird den Kunden unverzüglich über solche etwaig notwendigen Leistungsänderungen informieren.
- Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung nicht von Team Bernstein zu vertreten sind (bspw. Streik, Energieausfall, Unruhen, von Team Bernstein nicht verschuldetes Ausbleiben der eigenen Belieferung oder behördliche Maßnahmen, deren Ergreifung nicht von Team Bernstein zu vertreten ist), ist Team Bernstein für die Dauer des hierdurch eintretenden Leistungshindernisses zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Fortfall von der betreffenden Leistungspflicht befreit. Sollte ein Festhalten am Vertrag in diesen Fällen eine unzumutbare Härte für Team Bernstein darstellen, ist Team Bernstein zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Der Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von Team Bernstein berechtigt, seine Ansprüche auf Erbringung der vereinbarten Leistung, insbesondere im Wege der Untervermietung, auf Dritte zu übertragen.
- Sollte Team Bernstein neben den ausdrücklich vereinbarten Leistungen weitere Leistungen ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung stellen, hat der Kunde keinen Anspruch auf deren Erbringung.
IV. Preise, Preisanpassungen und Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die vereinbarten Preise sind wie folgt zur Zahlung fällig:
- Mit Vertragsabschluss ist der Kunde verpflichtet, die Miete in voller Höhe gemäß der gestellten Rechnung zu zahlen.
- Hat der Kunde nicht nur die Nutzung der Location „Bergius 33“ sondern weitere Leistungen gebucht, ist der Kunde verpflichtet bis 30 Tage vor der Veranstaltung zusätzlich zu der Basismiete, 50% des für die weiteren Leistungen fällig werdenden Rechnungsbetrages zu zahlen. Ohne Zahlungseigang ist Team Bernstein nicht zur Leistungserbringung verpflichtet.
- Nach Durchführung der Veranstaltung wird Team Bernstein die Gesamtkosten abzüglich der bereits geleisteten Anzahlungen abrechnen. Die Kosten sind sofort zur Zahlung fällig.
- Der Kunde kommt 14 Tage nach Fälligkeit und Rechnungsdatum in Verzug.
V. Aufrechnungsverbot
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Team Bernstein anerkannt sind. Gegenforderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis sind davon ausgenommen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VI. Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
- Ist keine pauschale Teilnehmerzahl vereinbart, ist der Kunde verpflichtet Team Bernstein, die endgültige Teilnehmerzahl bis spätestens sieben Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin mitzuteilen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Team Bernstein auf Verlangen die Erteilung sämtlicher für die Durchführung der Veranstaltung erforderlicher behördlicher Genehmigungen bis eine Woche vor der Veranstaltung nachzuweisen.
- Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer der Veranstaltung für die Einhaltung der dem Vertrag anliegenden und in den Räumlichkeiten aushängenden Hausordnung Sorge zu tragen. Der Kunde ist für die Einhaltung der Hausordnung durch die Teilnehmer seiner Veranstaltung verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, Team Bernstein für die gesamte Dauer der Veranstaltung einen verantwortlichen Ansprechpartner mit vollständigem Namen sowie Mobiltelefonnummer zu benennen, der während der Veranstaltung vor Ort, telefonisch erreichbar ist und zur Verfügung steht.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von Team Bernstein zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist für die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen verantwortlich und stellt Team Bernstein von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung solcher Einrichtungen frei und schadlos.
- Beabsichtigt der Kunde, für seine Veranstaltung eigene Ausstattungen in die Räumlichkeiten einzubringen, ist dies einschließlich eines hierzu etwaig erforderlichen Auf- und Abbaus im Vorhinein mit Team Bernstein zu vereinbaren und abzustimmen. Auf- und Abbauarbeiten in den Räumlichkeiten, die vom Kunden oder von ihm hiermit beauftragten Dritten durchgeführt werden, sind stets unter Einhaltung sämtlicher öffentlich-rechtlicher Schutzvorschriften sowie unter strikter Beachtung berechtigter nachbarrechtlicher Interessen durchzuführen.
- Sofern der Kunde öffentlich Musik wiedergeben möchte, ist er verpflichtet die GEMA Gebühren, sowie Beiträge für die Künstlersozialkasse (KSK) zu entrichten. Auf Verlagen muss der Kunde Team Bernstein den Nachweis der Zahlung vorlegen. Sollte Team Bernstein infolge der öffentlichen Wiedergabe von Musik und/oder des Auftritts von Künstlern im Rahmen der Veranstaltung des Kunden von Rechteinhabern, insbesondere der GEMA, und/oder von Sozialversicherungsträgern, insbesondere der KSK in Anspruch genommen werden, hat der Kunde Team Bernstein von sämtlichen solcher Ansprüche frei und schadlos zu halten. Diese Pflicht zur Frei- und Schadloshaltung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung in solchen Fällen.
- Insofern der Kunde Team Bernstein mit der Zahlung der GEMA und/oder die Beiträge für die KSK beauftragt hat, steht Team Bernstein in der Verantwortung der Zahlung fristgerecht nachzukommen.
- Sofern der Kunde für seine Veranstaltung Genehmigungen einholen muss oder der Veranstaltung Auflagen zugrunde liegen, müssen diese Team Bernstein spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung in schriftlicher Form vorliegen.
VII. Sicherheitsbestimmungen
- Dem Kunden obliegt für die Mietzeit einschließlich der Auf- und Abbauzeiten die Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Mietgegenstands.
- Der Einsatz von pyrotechnischen Mitteln, offenem Feuer u.ä. ist zeitnah vor der Veranstaltung mit Team Bernstein abzusprechen. Der baurechtlichen und feuersicherheitstechnischen Bestimmungen sind vom Kunden strengstens einzuhalten und eine Genehmigung einzuholen und vorzulegen.
- Sofern die zuständigen Behörden wegen der Eigenart der Veranstaltung besondere Maßnahmen, z. B. die Einstellung einer Feuer-Sicherheitswache, fordern, gehen die hierdurch entstandenen Kosten zu Lasten des Kunden. Das Gleiche gilt für Unfall-Hilfsstellen. Im Übrigen sind die Bestimmungen der örtlichen Ordnungsbehörde zu beachten.
- Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen und gekennzeichneten Anfahrtswege, die Bewegungsflächen für die Feuerwehr ständig freizuhalten. Feuermelder, Feuerlöscher, Hydranten, Auslösungspunkte der Rauchabzugseinrichtungen und andere Sicherungseinrichtungen, deren Hinweiszeichen sowie die grünen Notausgangszeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein, sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut sein. Dies gilt auch für Rettungswege und Türen im Zuge von Rettungswegen.
- Team Bernstein, der Feuerwehr, der örtlichen Ordnungsbehörde sowie sonstigen zuständigen Behörden ist jederzeit auf Verlangen ungehinderter Zutritt zu allen Teilen des Mietgegenstandes zu gewähren; verlangte Auskünfte sind zu erteilen und Weisungen sind zu befolgen.
- Der Kunde ist verpflichtet, eigenverantwortlich, ohne Mitwirkung von Team Bernstein, alle Maßnahmen vorzubereiten und durchzuführen, die für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Rahmen der Veranstaltung erforderlich und notwendig sind.
- Der Kunde hat alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und sonstiger Rechtsnormen, durch Beauftragung eines entsprechenden und geeigneten Wach- und Sicherheitsunternehmens sicherzustellen.
- Der Kunde hat die Mindestanforderung zur Erste-Hilfe und zum Brandschutz sicher zu stellen.
- Der Kunde hat die ordnungsgemäße Durchführung des Einlasses der Besucher und deren Kontrolle auf eigene Kosten sicherzustellen. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung (Einlass und Veranstaltungsverlauf), verpflichtet sich der Kunde, in ausreichendem Umfang qualifiziertes Sicherheitspersonal zur Verfügung zu stellen. Die Eingänge sind durch unbefugten Zutritt abzusichern.
- Die Entsorgung der anfallenden Abfälle bis 230 Liter ist im Mietpreis enthalten und wird durch Team Bernstein vorgenommen. Weiterer Müll ist durch den Kunden sach- und fachgerecht zu entsorgen.
- Der Einsatz von Gefahrenstoffen ist untersagt.
- Ab einer Teilnehmerzahl von über 200 Personen muss der zweite Fluchtweg geöffnet und besetzt sein. Der Haupteingang ist gegen unbefugten Zutritt zu sichern. Die Anforderungen an Fluchtwege sind jederzeit einzuhalten.
VIII. Aufbauten und Dekoration
- Aufbauten sowie die Anbringung von Dekorationen, Schildern, Plakaten oder anderen Werbemitteln dürfen nur innerhalb des Mietgegenstandes sowie nach vorheriger schriftlicher Absprache und Freigabe mit Team Bernstein vorgenommen werden.
- Dekorationsmaterialien und Baustoffe aller Art müssen aus nicht brennbarem Material bestehen. Gegenstände in schwer entflammbarer Ausführung oder nach Imprägnierung gem. DIN 4102 – B 1 – dürfen nur mit besonderer Genehmigung der örtlichen Aufsichtsbehörde verwendet werden. Die Verwendung von Luftballons, die mit brennbarem Gas gefüllt sind, ist verboten.
- Alle technischen Geräte und Anlagen, die vom Kunden während der Mietzeit eingesetzt werden, müssen den EU-Vorschriften entsprechen. Die DIN-VDE und die UVV-Vorschriften sind vom Kunden einzuhalten. Stromanschlüsse sowie Verkabelung müssen ordnungsgemäß durchgeführt werden.
- Sämtliche Aufbauten müssen im Vorfeld mit Team Bernstein abgesprochen werden, so dass diese keine Flucht- und Rettungswege verstellen.
- Bei Einsatz von Laseranlagen muss deren Betrieb gemäß den gesetzlichen Vorschriften den zuständigen Behörden spätestens einen Monat vor der Veranstaltung angezeigt werden.
- Insofern Aufbauten auf der Rasenfläche vorgenommen werden, ist Sorge zu tragen, dass der Rasen nicht beschädigt wird. Der Kunde verpflichtet sich, notwendige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, andernfalls haftet der Kunde für die dadurch verursachten Beschädigungen.
- Aufbauten auf dem gesamten Fußballfeld sowie der Beachvolleyball-Anlage sind nur mit schriftlicher Genehmigung und Freigabe von Team Bernstein gestattet.
IX. Kündigung/Stornierung von Verträgen und Einzelleistungen, Ausfall von Veranstaltungen
- Beide Vertragspartner können den/die zwischen ihnen geschlossenen Vertrag/Verträge nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihnen das Festhalten am Vertragsverhältnis nicht zumutbar ist.
- Wichtige Gründe sind für Team Bernstein insbesondere
- wenn der Kunde gegenüber Team Bernstein schuldhaft irreführende oder falsche Angaben macht oder schuldhaft Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder zum Ausdruck bringt, solche Pflichten nicht erfüllen und/oder für den geordneten Ablauf und die Sicherheit seiner Veranstaltung nicht Sorge tragen zu wollen, wodurch das für die Fortsetzung des Vertragsverhältnis erforderliche Vertrauen, insbesondere in die Verlässlichkeit und Redlichkeit des Kunden, nicht nur unerheblich erschüttert wird und Team Bernstein ein Festhalten am Vertrag, insbesondere mit Blick auf die Sicherheit und das Renommee seines Betriebs und seiner Räumlichkeiten, nicht zuzumuten ist;
- Wenn Team Bernstein Tatsachen bekannt werden, die Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Kunden begründen, insbesondere erhebliche Außenstände gegenüber anderen Unternehmen, Pfändungen von Vermögen oder Konten des Kunden in erheblichem Umfang, Stellung eines Antrags über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
- Wenn Team Bernstein Kenntnis von Tatsachen erlangt, die begründeten Anlass zu der Annahme geben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, die Räumlichkeiten, die Ausstattungen und/oder das Ansehen des Hauses nicht nur unerheblich gefährden könnte;
- Das Recht von Team Bernstein, in den Fällen Schadenersatz zu verlangen, in denen ein Kündigungsgrund in einem vom Kunden zu vertretenden Umstand besteht, bleibt von einer Kündigung des Vertrages durch Team Bernstein unberührt.
- Aus seiner Risikosphäre stammende Gründe (Krankheit, Fortfall des Veranstaltungsanlasses, ungeeignete Wetterverhältnisse bei Veranstaltungen des Kunden unter freiem Himmel o. ä.), die den Kunden an der Nutzung der gebuchten Leistungen von Team Bernstein hindern, ermächtigen den Kunden grundsätzlich nicht zur fristlosen Kündigung.
- Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die aus der Risikosphäre des Kunden stammen, ganz oder teilweise unmöglich, so behält Team Bernstein insoweit seine Ansprüche auf Zahlung der diesbezüglichen Preise und Erstattung von Aufwendungen bzw. Freihaltung von Verbindlichkeiten, die Team Bernstein zum Zwecke der vereinbarungsgemäßen Leistungserbringung getätigt hat bzw. eingegangen ist. Bucht der Kunde Leistungen von Team Bernstein, um eine Veranstaltung ganz oder teilweise unter freiem Himmel durchzuführen, trägt der Kunde als Veranstalter das Wetterrisiko im vollen Umfang.
- Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass und inwieweit Team Bernstein ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Team Bernstein räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, sich jederzeit von dem Vertrag oder der Buchung einzelner, trennbarer Leistungen zu lösen („Stornierung“ eines Vertrages oder einer einzelnen Leistung). Storniert der Kunde den Vertrag, ist er grundsätzlich verpflichtet, Team Bernstein als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen, getätigten Aufwendungen und die Reservierung der Räumlichkeiten eine Ausfallentschädigung in folgender Höhe zu zahlen:
- Erfolgt die Stornierung nach Vertragsunterschrift bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Basismiete für die Location „Bergius 33“ verpflichtet (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen).
- Erfolgt die Stornierung bis 30 Tage vor Event: vereinbarte Miete + 25% Stornogebühr des Nettobestellwertes der angebotenen Zusatzleistungen.
- Zwischen 29 und 14 Tage vor dem Event: vereinbarte Miete + 50% Stornogebühr des Nettobestellwertes der angebotenen Zusatzleistungen.
- Zwischen 13 und 1 Tag vor dem Event: vereinbarte Miete + 100% Stornogebühr des Nettobestellwertes der angebotenen Zusatzleistung.
- Es werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses berechneten Preise zugrunde gelegt, es sei denn, diese haben sich zwischenzeitlich vereinbarungsgemäß geändert. In dem Fall ist der Bestellwert nach den Preisen zu ermitteln, die gemäß den mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen und den Regelungen dieser AGB jeweils zum Zeitpunkt der Stornierung gelten.
- Storniert der Kunde lediglich eine oder mehrere trennbare Teilleistung(en), beschränkt sich die von dem Kunden zu leistende Ausfallentschädigung auf den prozentualen Anteil gemäß vorstehender Staffelung an dem Bestellwert, der stornierten Leistung.
- Maßgeblich für den Zeitpunkt einer Stornierung ist deren Zugang bei Team Bernstein.
- Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Team Bernstein keine oder lediglich erheblich geringere Kosten entstanden sind.
X. Gewährleistung, Mängelanzeige
- Mängel an der Leistung von Team Bernstein, die vor oder während der Veranstaltung auftreten, hat der Kunde Team Bernstein sofort und bei Mängeln nach Beendigung der Veranstaltung unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Beendigung schriftlich anzuzeigen.
- Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich nach den Vorschriften des Bürgerliches Gesetzbuches.
XI. Mietzeit, Rückgabe
- Sofern vertraglich nicht etwas anderes vereinbart ist, beschränkt sich der Mietzeitraum auf einen Tag inklusive Auf- und Abbau. Sollte darüber hinaus zusätzliche Auf- und Abbauzeit benötigt werden, ist ein entsprechendes Zeitfenster vertraglich zu regeln. Sollte der Auf- und Abbau über die vereinbarte Zeit hinausgehen, behält sich Team Bernstein vor, die zusätzliche Zeit anteilig der vereinbarten Miete in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde hat die Location „Bergius33“ mit dem Ablauf der Mietzeit wieder in dem Zustand an Team Bernstein zu übergeben, in dem sie sich bei Beginn der Mietzeit befand. Es wird ein gemeinsames Rückgabeprotokoll erstellt. Erforderlichenfalls räumt der Kunde dem Vermieter das Recht ein, den Mietgegenstand im Namen und für Rechnung des Mieters wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen zu lassen. Kommt der Mieter diese Verpflichtung nicht binnen drei Tagen nach dem Ende der Mietzeit nach, so ist Team Bernstein berechtigt, von sich aus die notwendigen Arbeiten auf Kosten des Mieters ohne vorherige Mahnung vornehmen zu lassen.
- Für zurückgelassene Aufbauten und Dekoration, die durch den Kunden entstanden sind, haftet Team Bernstein nicht. Team Bernstein ist berechtigt, zurückgelassene Aufbauten nach Abs. 2 auf Kosten des Kunden bei einer Speditionsfirma einzulagern oder zu Lasten des Kunden zu entsorgen.
- Der Kunde ist verpflichtet die Endreinigung der gemieteten Fläche einschließlich der Sanitäranlage vorzunehmen.
XII. Haftung, Haftungsausschluss, Ausschlussfristen und Verjährung
- Der Kunde haftet für alle Ansprüche, die gegen ihn aus der Durchführung der Veranstaltung von Dritten hergeleitet werden, sowie für die Schäden, die ihm beim der Durchführung der Veranstaltung entstehen.
- Der Kunde ist verpflichtet, um Schäden von sich und Team Bernstein abzuwenden, vor Durchführung der Veranstaltung die üblichen Versicherungen abzuschließen und auf Verlangen Team Bernstein nachzuweisen. Kommt der Kunde der Aufforderung von Team Bernstein nicht nach, ist Team Bernstein berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Kunde ist verpflichtet Team Bernstein von allen berechtigten Schadensersatzansprüchen, die aus der Durchführung der Veranstaltung hergeleitet werden, insbesondere von Teilnehmern seiner Veranstaltung, von Anliegern sowie von Behörden, freizustellen. Diese Pflicht zur Frei- und Schadloshaltung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
- Der Kunde steht gegenüber Team Bernstein auch für etwaige Schäden ein, die Teilnehmer der Veranstaltung an den Räumlichkeiten oder Ausstattungen verursachen und die über eine gewöhnliche Abnutzung infolge eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs hinausgehen, sowie für solche, die von Team Bernstein bestimmungsgemäß zur Leistungserbringung eingesetzte Personen durch Teilnehmer der Veranstaltung des Kunden erleiden.
- Schadensersatzansprüche, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen, sind ausgeschlossen. Das gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Schadensersatzansprüche wegen leicht fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten durch von Team Bernstein beauftragte Dritte sind ebenfalls ausgeschlossen.
- Schadensersatzansprüche wegen der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind der Höhe nach auf die Wiederbeschaffungskosten/-herstellungskosten beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt gleichermaßen für Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Team Bernstein.
XIII. Videoüberwachung der Räumlichkeiten, Bild- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen des Kunden
- Die Räumlichkeiten werden in dem Zeitraum der Veranstaltung nicht videoüberwacht. Lediglich während des Auf- und Abbaus, sofern diese außerhalb der Öffnungszeiten und nicht am Veranstaltungstag liegen.
- Team Bernstein ist ferner grundsätzlich berechtigt, von Veranstaltungen des Kunden Foto- und Filmaufnahmen zu fertigen und als Referenzmaterial im Rahmen der Internetpräsenz und anderweitigen Werbemedien von Team Bernstein zu veröffentlichen. Sind auf den Aufnahmen der Kunde oder Teilnehmer der Veranstaltung zu sehen, werden diese nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Kunden von Team Bernstein genutzt.
- Soweit Team Bernstein für die Produktion und Veröffentlichung von Bild- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung des Kunden beauftragt ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, hierfür etwaig erforderliche Zustimmungen der Teilnehmer seiner Veranstaltung, einschließlich gegebenenfalls von ihm direkt gebuchter Künstler, Musiker und/oder DJs, einzuholen. Sollten solche Teilnehmer der Veranstaltung aufgrund einer vereinbarungsgemäßen Veröffentlichung von Aufnahmen Ansprüche gegenüber Team Bernstein geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, Team Bernstein insoweit von solchen Ansprüchen frei und schadlos zu halten. Diese Pflicht zur Frei und Schadloshaltung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
XIV. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
- Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des ganzen Vertrages oder bestimmter Teile bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
XV. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Team Bernstein ist ausschließlich der Geschäftssitz von Team Bernstein.
- Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
XVI. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder nicht durchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht betroffen.
- Die Vertragsparteien sind verpflichtet, in einem solchem Falle die unwirksame Bestimmung entsprechend dem Sinne dieses Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere Regelung zu ersetzen, mit welcher der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann.
- Das gleiche gilt für den Fall, dass die erforderliche Regelung einiger Punkte übersehen worden ist.